Emely Ferienwohnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Emely Ferienwohnung — Allgemeine Miet- und Vertragsbedingungen

Nachstehende Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mieter („Gast") und Vermieter der Ferienwohnung „Emely". Stand: Mai 2024

§ 1 Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, sobald eine Reservierung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Schriftliche sowie kurzfristige mündliche Bestätigungen sind bindend.

Bei verbindlicher Buchung ist eine Anzahlung per Überweisung fällig. Die Wohnung wird ausschließlich zu Urlaubszwecken für die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl vermietet. Bei kurzfristigen Buchungen kann Barzahlung vor Ort vereinbart werden.

§ 2 Mietpreis und Nebenkosten

Der Mietpreis enthält alle pauschalen Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung).

50 % des Gesamtpreises sind innerhalb von 5 Tagen, der Rest spätestens 10 Tage vor Mietbeginn oder bar am Anreisetag zu zahlen. Etwaige Auslandsüberweisungsgebühren trägt der Mieter. Vor Zahlung besteht kein Anspruch auf Übergabe des Objekts; die Zahlungspflicht bleibt jedoch bestehen.

§ 3 Anreise- und Abreisezeiten

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Anreise ab 15:00 Uhr möglich; vorher ist die Wohnung nicht bezugsfertig. Die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Verspätete Abreise wird mit einer zusätzlichen Tagesmiete berechnet.

Der Mieter hat das Inventar sofort nach Ankunft zu prüfen und Schäden spätestens am Folgetag zu melden. Bei vorzeitiger Abreise bleibt der volle Buchungspreis geschuldet.

§ 4 Rücktritt des Mieters (Stornierung)

Ein Rücktritt ist jederzeit schriftlich möglich. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung beim Vermieter. Die Entschädigung beträgt:

  • bis 10 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • danach: 80 % des Gesamtpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um das Stornierungsrisiko abzusichern.

§ 5 Kündigung durch den Vermieter

Bei Zahlungsverzug oder schwerwiegender Vertragsverletzung kann der Vermieter fristlos kündigen und Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen verlangen.

§ 6 Rücktritt durch den Vermieter

Wird die Wohnung z. B. durch höhere Gewalt unbewohnbar oder liegt eine Fehlbuchung vor, erstattet der Vermieter den bereits gezahlten Mietpreis vollständig; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Vermieter behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt.

§ 7 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung, regelmäßiger Reinigung und umgehender Meldung von Mängeln (+49 160 5616517). Für schuldhafte Beschädigungen haftet er. Abfälle, Asche oder schädliche Flüssigkeiten dürfen nicht in Spülstein, Ausguss oder Toilette gelangen. Zelte, Wohnwagen u. ä. sind auf dem Grundstück nicht gestattet.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen zu schließen, alle Lichter auszuschalten und Elektrogeräte auszuschalten (nicht im Standby-Modus).

§ 8 Haustiere, Rauchen und offenes Licht

Hunde (Wohnung Klea) sind erlaubt. Rauchen in der Wohnung ist untersagt; Zuwiderhandlung führt zu einer Reinigungsgebühr von 100 €. Kerzen oder andere offene Feuerquellen sind ebenfalls nicht gestattet.

Bei Mitbringen von Haustieren ist der Mieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese nicht auf Betten und Möbel gelangen. Für Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, haftet der Mieter.

§ 9 Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden während des Aufenthalts, ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung (§ 701 BGB).

Das Haus darf nur von den angemeldeten Personen belegt werden; bei Überbelegung kann der Vermieter zusätzliche Personen abweisen oder eine Vergütung verlangen. Die Ferienwohnung ist nicht behindertengerecht.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden in der Ferienwohnung oder am Inventar verursacht werden.

§ 10 Endreinigung

Die Endreinigung wird pro Buchung pauschal berechnet; der Preis ist in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

Ungeachtet der Endreinigungspauschale ist die Ferienwohnung besenrein zu hinterlassen, der Müll ist zu entsorgen und das Geschirr muss gespült und weggeräumt sein.

§ 11 Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten (inkl. Ausweis-/Passnummer) werden elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung erforderlich.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Hausordnung

Die Mieter haben Rücksicht aufeinander zu nehmen und Lärm (z. B. Türschlagen) zu vermeiden. Radio, TV und ähnliche Geräte sind nur in Zimmerlautstärke zu betreiben.

§ 14 Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (telefonisch, online, per E-Mail oder Post) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht. Es gelten ausschließlich die vertraglichen Rücktritts- und Stornierungsbedingungen gemäß § 4 dieser AGB.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der allgemeine Gerichtsstand des Vermieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine zweckentsprechende Regelung zu ersetzen.

Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des Aufenthaltsstaates anwendbar.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.